10.07.2015 Stipendien und Projektförderung in 2016 für bildende Künstlerinnen und Künstler

Bewerbungsschluss: 31. Oktober 2015 (Posteingang!)

Bildende Künstlerinnen und Künstler können sich bei der Stiftung Kunstfonds um ein Arbeitsstipendium (18.000 Euro) oder um einen Projektkostenzuschuss bis maximal 25.000 Euro bewerben. Außerdem stehen Mittel für die Erarbeitung von Werkverzeichnissen zur Verfügung.

Anträge können nur bildende Künstlerinnen und Künstler mit ständigem Wohnsitz in Deutschland stellen. Eine Bewerbung ist alle zwei Jahre zulässig.

Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2015. Die Anträge müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen.

Die Jury wird ihre Entscheidung im Februar 2016 treffen.

Anträge, Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es telefonisch unter 0228 33 65 69 0 oder auf der Seite der Stiftung Kunstfonds: http://www.kunstfonds.de/foerderprogramm-kuenstlerprogram.html

Die Stiftung Kunstfonds wird gefördert von der Kulturstiftung des Bundes und der VG Bild-Kunst.

10.07.2015 Österreich bekommt den gläsernen Spender

„Vorgestern hat der Nationalrat Österreichs beschlossen, das ab 2017 spendenbegünstigte Organisationen Daten ihrer Spender an das Finanzamt automatisch weiterleiten müssen. Der Protest der Spendenorganisationen blieb ungehört und hat nun Folgen….“

Den kompletten Artikel lesen Sie hier: http://www.fundraiser-magazin.de/index.php/aktuelle-nachrichten-archiv/oesterreich-bekommt-den-glaesernen-spender.html

09.06.2015 ÜBER CREATIVE EUROPE

„Creative Europe“ ist das neue Programm der Europäischen Union für den Kultur- und Kreativsektor in Europa für die Laufzeit 2014 bis 2020. Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Zielsetzungen:

Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Professionalisierung und Internationalisierung
Mobilität von kulturellen Akteuren und Werken
Erschließung neuer Publikumsschichten
Verbesserung des Zugangs zur Kultur
Stärkung der Finanzkraft von Klein- und Mittelunternehmen
Europäische politische Zusammenarbeit im Kulturbereich
Aktionsbereiche und Budget:

„Creative Europe“ ist für die Laufzeit 2014-2020 mit 1,5 Milliarden Euro dotiert. Davon entfallen 824 Millionen Euro auf das Sub-Programm MEDIA, 455 Millionen Euro auf das Sub-Programm Kultur, 121 Millionen Euro auf den Garantiefonds (ab 2016) sowie 63 Millionen Euro auf die transnationale politische Zusammenarbeit. Die Umsetzung ist in den Jahresprogrammen der Europäischen Kommission konkretisiert (2014, 2015).

Weitere Informationen unter www.creativeeurope.at

08.06.2015 „Das große Glück mag kleine Dinge“ …

… heisst es an der Tür in der Gollierstraße, wo Theresa Hanich das „Mathilde“ eröfnet hat. 15 Zuschauer passen in den kleinen Raum, in dem es Lesungen, Ausstellungen, und Theaterstücke zu besuchen gibt.

MATHILDE WESTEND
Gollierstrasse 81
80339 München

 

Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung

Die Kultur- und Kreativwirtschaft gehört zu den wachstumsstärksten Branchen der Weltwirtschaft. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu steigern und die Erwerbschancen innovativer kleiner Kulturbetriebe sowie freischaffender Künstlerinnen und Künstler zu verbessern, hat die Bundesregierung im Jahr 2007 die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft gestartet. Koordiniert wird die Initiative vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Beteiligt sind außerdem u. a. das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die Zusammenarbeit der Ministerien soll gewährleisten, dass sich die Zuständigkeiten einzelner Ressorts – zum Beispiel für Urheberrecht, Steuern oder soziale Sicherung – im Sinne der gemeinsamen Sache verbinden. Die Umsetzung der Initiative wird von den Bundesländern, den Verbänden und zahlreichen einzelnen Akteuren unterstützt.

Weitere Informationen unter www.kultur-kreativ-wirtschaft.de

09.05.2015 Private Fördermittel für Kunst, Musik und Literatur

ERSTE-Salzburger Sparkasse-Kulturfonds

Der ERSTE-Salzburger Sparkasse-Kulturfonds, der 1996 von Erste Bank und Salzburger Sparkasse ins Leben gerufen wurde, unterstützt eine Vielzahl von wichtigen Einrichtungen des Salzburger Kulturlebens, vom Theater über die bildende Kunst bis hin zu Literatur und Musik, die ohne diese Förderung nur schwer oder gar nicht realisierbar wären.
Für nahezu 500 innovative Salzburger Kulturprojekte hat die Salzburger Sparkasse seit Gründung des ERSTE-Salzburger Sparkasse-Kulturfonds im Jahr 1996 bereits über 1,6 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Die Salzburger Sparkasse und ihre Konzernmutter Erste Bank setzen mit ihrem hohen finanziellen Engagement zukunftsweisende Akzente in Kunst und Kultur und tragen damit ganz erheblich zur Aufrechterhaltung des guten Rufes Salzburgs als Kulturmetropole bei.
Als Richtlinie für die Vergabe hat sich der Fonds die Aufgabe gesetzt, dass alle Sparten – Musik, darstellende Kunst, Literatur, bildende Kunst und Tanz – ausgewogen betrachtet werden, wobei betragliche Grenzen eingezogen sind. Zeitgenössischer Kunst kommt dabei ein Schwerpunkt zu. Über die Vergabe der Förderungsmittel für das Folgejahr entscheidet der Verwaltungsausschuss des ERSTE-Salzburger Sparkasse-Kulturfonds einmal jährlich zum Jahresende.

Einreichschluss für die im Dezember stattfindende Verwaltungsausschuss-Sitzung ist der 15. November jeden Jahres. 

Die verfügbaren Fondsmittel für das Jahr 2015 wurden bereits für 20 verschiedene Kulturprojekte vergeben.

Anfragen und Übermittlung der Ansuchen bitte an:
ERSTE-Salzburger Sparkasse-Kulturfonds
Mag. Stefan Soriat
Rainerstraße 4
5021 Salzburg
Tel.: 05 0100-48135
E-Mail: stefan.soriat@salzburg.sparkasse.at

21.04.2015 Gemeinnützigkeitspaket in Österreich

Im Rahmen ihrer Klausur vom 24. März 2015 präsentierte die Regierung in Österreich ihr neu geschnürtes Gemeinnützigkeitspaket, durch das man „ein positives Klima für gemeinnützige Stiftungen und Verbesserungen für alle gemeinnützigen Organisationen (…) schaffen will“. Kunst und Kultur als gemeinnützige Zwecke sollen offenbar weiterhin von der Spendenabsetzbarkeit ausgeschlossen sein.

Weitere Informationen finden sich auf der Seite hier auf der Seite der Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen (IGO).

08.04.2015 Kultur-Einrichtungen und ihr positiver Effekt auf den Wohlstand der jeweiligen Stadt und Region

 Im März 2015 kam das Münchner Ifo-Institut zu dem Ergebnis, dass Ausgaben für Kultur-Einrichtungen einen positiven Effekt auf den Wohlstand der jeweiligen Stadt und Region haben.
Auch das Max Planck Institut für Ökonomik hat bereits 2010 festgestellt, dass kulturelle Angebote Städte und Regionen interessanter machen und damit auch die gesamte Region fördern.  Sie finden die Ergebnisse hier: http://www.mpg.de/604734/pressemitteilung20100805